Schmid Schrauben
Kugelkopfabheber für T-Lift Lastklasse 1,3t/GALZN
RAPID® T-Lift Hebesystem zur Anhebung von schweren Lasten bis 1,3 Tonnen
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Preisstellung erfolgt mit AB
Kugelkopfabheber für T-Lift Lastklasse 1,3t/GALZN
Art.Nr.: | smi1510041300000042 |
RAPID® T-Lift Hebesystem bis 1,3 Tonnen Last
Das System setzt sich aus der RAPID T-Lift Schraube sowie einem Kugelkopfabheber zusammen.
Für Lasten bis 1,3 Tonnen werden die Schrauben mit Abmessungen im Durchmesser Ø 12mm benötigt. Das gesamte Hebesystem finden Sie hier.
Für höhere Lasten bis 2,5 Tonnen benötigen Sie das erweiterte System, dieses finden Sie hier.
Einsatzgebiete
- Einsatz im konstruktiven Holzbau als Hebesystem zum Heben von vorgefertigten Dach-, Wand- und Deckenelementen, im Holztafelbau für die Fertighausindustrie, Massivholzplatten wie Brettsperrholz und Ähnliches.
- RAPID® T-Lift ist für Brettsperrholz, Massivholz, Holzwerkstoffe (OSB, LVL,...) aus Nadelholz geeignet. In Laubholz empfehlen wir die Schraube vorgebohrt zu verwenden.
- Einsetzbar für Achslasten (auf Zug beanspruchte Schrauben) und für Querlasten (auf Abscheren beanspruchte Schrauben).
Anwendungshinweise
- Die RAPID® T-Lift Kugelkopfabheber der Lastgruppe bis 1,3 t bzw. bis 2,5 t sind nur in Verbindung mit der nach ETA-12/0373 zertifizierten selbstbohrenden RAPID® T-Lift Schraube Ø 12 mm bzw. Ø 16 mm zu verwenden
- Das Gewicht der zu hebenden Bauteile muss bekannt sein und darf die berechnete Schraubentragkraft nicht überschreiten.
- Schrauben dürfen in Trocknungsrisse und dergleichen nicht eingeschraubt werden.
- Einschraubwinkel im Holz: 0-90°
Sicherheitshinweise
- Aus Sicherheitsgründen sind die Schrauben nur einmal zu verwenden.
- Der gesamte Bauteil ist mit mindestens zwei Schrauben zu heben.
- RAPID® T-Lift ist vor jedem Einsatz auf Beschädigungen zu prüfen.
- Mindestens 1x/Jahr ist das Hebesystem von einem Sachkundigen/Sicherheitsbeauftragten der Anwenderfirma zu überprüfen. Neben Beschädigungen aller Art ist vor allem der Abnutzungsgrad festzustellen.
- Änderungen und Reparaturen, insbesondere Schweißungen am Hebesystem sind unzulässig!
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